AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Erbringung von Gebäude- und Messereinigungsleistungen der FairCleaning GmbH — Stand 12/2021

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die die FairCleaning GmbH mit ihrem Vertragspartner (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt. 2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die FairCleaning GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

§ 2 Angebot / Vertragsschluss / Kündigung

1. Die Informationen und Angebote der FairCleaning GmbH in Prospekten, Katalogen, Mailings oder ähnlichen Werbematerialien sind freibleibend und für die FairCleaning GmbH nicht bindend. 2. Ist eine Erklärung des Auftraggebers als Angebot zu qualifizieren, so kann die FairCleaning GmbH dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Im Übrigen sind Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der FairCleaning GmbH verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot / einen Auftrag der FairCleaning GmbH unterzeichnet, das diese Vereinbarungen enthält. 3. Die Leistungen werden wie im Angebot / Auftrag vereinbart ausgeführt. Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (E-Mail, § 126b BGB). 4. Die FairCleaning GmbH verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Arbeiten fachgerecht sowie unter Beachtung neuzeitlicher Erkenntnisse und Entwicklungen durchzuführen. 5. Die Auftragsdauer für Arbeiten in der Unterhaltsreinigung beträgt mindestens 1 Jahr und ist unbefristet, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt. 6. Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (außer Feiertagen) durchgeführt. Für Messereinigungen gilt die jeweilige Individualabrede und die Sonderbestimmungen des § 14. 7. Die FairCleaning GmbH stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter der FairCleaning GmbH überwacht. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. 8. Die FairCleaning GmbH setzt für die vereinbarten Leistungen die erforderliche Anzahl von Arbeitskräften sowie Kontrollpersonal ein. Die FairCleaning GmbH stellt sämtliche zur Reinigung benötigten Maschinen, Geräte und umweltfreundliche Reinigungsmittel. Ein Anspruch auf Verrichtung von Leistungen durch eine bestimmte Arbeitskraft besteht nicht.

§ 3 Abnahme / Gewährleistung / Reklamationen

1. Die Reinigungsleistungen gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn nicht der Auftraggeber unverzüglich — spätestens bei Ingebrauchnahme — schriftlich Einwendungen erhebt. 2. Bei einmaligen Reinigungsleistungen (z. B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme spätestens ein Tag nach Fertigstellung. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht in angemessener Frist nach, gelten die Reinigungsleistungen als abgenommen, § 640 Abs. 2 BGB. 3. Werden berechtigte Mängel gerügt, so ist die FairCleaning GmbH zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Für Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen nicht weitergegeben hat, wird keine Haftung übernommen. 4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder die FairCleaning GmbH trotz angemessener Nachfrist die Mängel nicht beseitigt, kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. 5. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verlangt werden sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einmaligen Reinigungsleistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden auf zwei Monatsvergütungen. 6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Abnahme. 7. Wird vor Ort festgestellt, dass eine Reklamation ungerechtfertigt ist, kann die erneute Reinigungsleistung nochmal in Rechnung gestellt werden. 8. Eine Reklamation/Mängelrüge ist ungerechtfertigt, wenn die beauftragte Reinigungsleistung zwar durchgeführt wurde, aber das Ergebnis nicht besser erzielt werden kann. 9. Die FairCleaning GmbH garantiert nie, dass alle hartnäckigen Verschmutzungen, Dreck und Vergilbungen etc. restlos beseitigt werden können. Dies gilt insbesondere für ältere Fensterrahmen und Rahmenteile.

§ 4 Obliegenheiten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt kostenfrei kaltes und warmes Wasser, Stromanschlüsse sowie deren Verbrauchsmengen zur Verfügung. Für die Durchführung der Arbeiten sind verschließbare Räume für die Umkleide der Personen, zur Verwahrung von Materialien, Geräten und Maschinen zu stellen. Nach Quittierung sind die Schlüssel des Objektes auszuhändigen. 2. Der Auftraggeber hat die zu reinigenden Flächen so zu gestalten, dass das Reinigungspersonal ungehindert arbeiten kann. Eine aufgrund der Verletzung vorgenannter Obliegenheit nicht vollumfänglich durchführbare Reinigungsleistung berechtigt nicht zur Mängelrüge oder Zahlungskürzung. 3. Soweit Ablagen- oder Möbelreinigung vereinbart sind, werden nur geräumte und frei zugängliche Flächen bis zu einer Höhe von 1,60 m (waagerechte Flächen) bzw. 2,00 m (senkrechte Flächen) gereinigt. 4. Soweit Fensterflächen vereinbart sind, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Fenster unverstellt und zugänglich bereitzuhalten. Müssen Auf- oder Abräumarbeiten ausgeführt werden, ist die FairCleaning GmbH berechtigt, diese zum aktuellen Stundenverrechnungssatz separat in Rechnung zu stellen.

§ 5 Preise / Angebote

1. Die im Angebot / Auftrag festgelegten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Änderung tariflicher oder gesetzlicher Bestimmungen ändern sich auch die Preise entsprechend. 2. Die FairCleaning GmbH kann eine Preisanpassung bei tariflichen Lohnänderungen oder Änderungen bei den Sozialabgaben verlangen. Im Falle einer derartigen Preisänderung erhält der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht. 3. Monatspauschalen sind vertraglich vereinbart. Im Preis miteinkalkuliert sind ausfallende Reinigungen durch Feiertage. Feiertage oder urlaubsbedingte Betriebsschließungen berechtigen nicht zur Rechnungskürzung. 4. Angebote gelten für die Dauer von drei Monaten ab Zustelldatum und sind an den zum Besichtigungszeitpunkt vorgefundenen Objektzustand gekoppelt. 5. Im Preis sind alle Urlaubs- und Krankheitsvertretungen und die Reinigungsmittel inbegriffen. 6. Kostenvoranschläge der FairCleaning GmbH sind unverbindlich. Der tatsächliche Preis kann bei Stundenaufträgen abweichen. 7. Angebotene Pauschalpreise für private Auftraggeber gelten vorerst nur für die erstmalige Beauftragung. Die FairCleaning GmbH behält sich das Recht vor, den Preis danach in Absprache anzupassen. Berechnungsgrundlage bei Reinigungsarbeiten ist die gesamt bestellte Bodenfläche von Wand zu Wand, bei Glasreinigung das Fenstereinbaumaß von Mauer zu Mauer. Preise bei Glasreinigung beziehen sich auf die Quadratmeter pro Glasseite. Zur Unterhaltsreinigung wird ein Pauschalbetrag ermittelt aus: Anzahl der Reinigungen pro Woche × 52 Wochen / 12 Monate = Monatspauschalpreis. 8. Dienstleistungen an Sonn- oder Feiertagen oder nachts werden mit den für Arbeitslöhne üblichen Aufschlägen berechnet. 9. In den Preisen sind, sofern nicht extra aufgeführt, keine Kosten für Hubarbeitsbühnen, Gerüste oder sonstige Sondergeräte enthalten. Arbeiten bis vier Meter Leiterhöhe sind im Preis enthalten.

§ 6 Haftung / Versicherung

1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet die FairCleaning GmbH im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber hat festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen schriftlich anzuzeigen. Für Schäden, die nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung. 2. Versicherungssummen pro Schadensfall: • € 5.000.000,00 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden • € 5.000.000,00 für Umweltschäden • € 5.000.000,00 für Schlüsselschäden • € 5.000.000,00 für Bearbeitungsschäden

§ 7 Ausschluss Gewährleistung / Sachmängel

1. Die FairCleaning GmbH bietet keine Gewährleistung bei der Reinigung von Auslegware, fest und lose verlegten Teppichen, Polstermöbeln u. ä. 2. Die FairCleaning GmbH bietet keine Gewährleistung bei der Reinigung von Plexiglas, normalen Glasflächen sowie Solar- und Photovoltaikanlagen. Ein leichtes Verkratzen stellt keinen Mangel dar. Bei Einscheibensicherheitsglas (ESG) kann ein Verkratzen der Oberfläche nicht verhindert werden. 3. Schäden an Plissees und deren Aufhängung sind von der Gewährleistung bzw. Haftung ausgenommen. 4. Die vorgenannten Ausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Auftraggeber.

§ 8 Zahlungsbedingungen / Storno / Aufrechnung

1. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig und zahlbar. 2. Der Abzug von Skonto bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. 3. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Auftraggeber gelten folgende Stornogebühren: • Bis drei Wochen vor Reinigungsbeginn: 25 % der Auftragssumme • Bis zwei Wochen vor Reinigungsbeginn: 50 % der Auftragssumme • Bis eine Woche vor Reinigungsbeginn: 75 % der Auftragssumme • Ab 24 Stunden vor Reinigungsbeginn: 95 % der Auftragssumme Dem Auftraggeber bleibt unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. 4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 5. Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlungspflicht entbunden ist. 6. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, per Textform (E-Mail).

§ 9 Datenschutz / Vertraulichkeit

1. Geschäftsnotwendige Daten werden, soweit im Rahmen des BDSG und der EU-DSGVO zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet. 2. Die FairCleaning GmbH verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Daten und Informationen nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. 3. Die FairCleaning GmbH gewährleistet, dass die vom Kunden übermittelten Daten nach dem Stand der Technik hinreichend gesichert werden. 4. Die FairCleaning GmbH darf den Namen des Kunden und sein Logo in eine Referenzliste aufnehmen. Der Kunde hat das Recht, diesem Nutzungsrecht schriftlich zu widersprechen. 5. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung unter https://www.faircleaning.de/datenschutz.

§ 10 Personal / Abwerbeverbot / Vertragsstrafe

1. Die FairCleaning GmbH stellt die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Arbeitskräfte. Das Personal unterliegt der Schweigepflicht. Disposition und Überwachung liegen ausschließlich bei der FairCleaning GmbH. 2. Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitnehmer abzuwerben. Nach Beendigung des Vertrages ist der Vertragspartner verpflichtet, auf die Dauer von einem Jahr mit keiner Person, die bei der FairCleaning GmbH beschäftigt war, Arbeits- oder Dienstleistungsverträge abzuschließen. 3. Die Abwerbung oder Einstellung von Mitarbeitern verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe von drei Bruttomonatsvergütungen.

§ 11 Reinigungsmittel / Geräte / Schlüssel

1. Die FairCleaning GmbH stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel auf eigene Kosten zur Verfügung. 2. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige formaldehydfreie Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen — mit Ausnahme für Toiletten — nicht verwendet werden. 3. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen sowie einen verschließbaren Raum für die Unterbringung der Hilfsmittel zur Verfügung. 4. Für Schlüsselverluste und vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die FairCleaning GmbH im Rahmen der in § 6 aufgeführten Versicherungssumme.

§ 12 Sicherheitseinbehalt / Subunternehmer

1. Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge einzubehalten, ist ausgeschlossen. 2. Die FairCleaning GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.

§ 13 Leistungszeit / Höhere Gewalt

1. Verbindliche Termine oder Fristen bedürfen der Schriftform oder Textform (E-Mail). 2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Streik, witterungsbedingte Ausfälle, Epidemien, behördliche Anordnungen) hat die FairCleaning GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die FairCleaning GmbH, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

§ 14 Sonderbestimmungen Messereinigung

1. Exponate, insbesondere fragile Objekte und Unikate, sind normalerweise von der Reinigung ausgenommen. TV-Screens, Monitore, Laptops und andere elektronische Geräte sind ebenfalls ausgenommen. Eine Haftung für Beschädigungen derartiger Objekte wird ausgeschlossen. 2. Der gereinigte Messestand muss spätestens eine Stunde vor Messebeginn und unmittelbar nach Schlussreinigung abgenommen werden. Die Reinigungsleistung gilt als angenommen, wenn kein Mangel in dieser Zeit angezeigt wird. 3. Bei Bewachung des Messestandes hat der Auftraggeber das Sicherheitspersonal von der Reinigung in Kenntnis zu setzen.

§ 15 Gerichtsstand / Rechtswahl / Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der FairCleaning GmbH; die FairCleaning GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen. 2. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 3. Soweit diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages vereinbart hätten. 4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. 5. Die FairCleaning GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. 6. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.